Compliance & Corporate Governance
Corporate Governance
Als Tochterunternehmen der Wien Holding (63,03 %) bekennt sich die ARWAG Holding - Aktiengesellschaft zu verantwortungsvoller, transparenter und nachvollziehbarer Unternehmensführung. Grundlage dafür ist unter anderem der Wiener Public Corporate Governance Kodex (WPCGK), der Standards für eine klare Unternehmensführung, wirksame Kontrolle und verantwortungsvolle Entscheidungsprozesse vorgibt.
Für das Geschäftsjahr 2025 wurde ein gemeinsamer Corporate Governance-Bericht der Wien Holding GmbH erstellt, der auch jene Tochterunternehmen umfasst, die dem Wiener Public Corporate Governance Kodex unterliegen. Der Bericht wird zentral auf der Website der Wien Holding GmbH veröffentlicht. Zusätzlich wird der Jahresabschluss der ARWAG Holding – Aktiengesellschaft verfügbar gemacht.
Den Corporate Governance-Bericht 2025 der Wien Holding GmbH finden Sie hier: Wien Holding
Compliance
ARWAG legt großen Wert auf die Sicherstellung der Compliance und ist sich ihrer Verantwortung hinsichtlich der Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Verträgen und freiwilligen Kodizes bewusst. Compliance bezeichnet die umfassende Einhaltung sämtlicher Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie vertraglicher Verpflichtungen und freiwilliger Selbstverpflichtungen. Verstöße können zu öffentlicher Kritik, Reputationsverlust, Haftungsansprüchen und Geldbußen führen.
Zum Schutz vor rechtlichen Risiken und potenziellem Schaden wurde die verbindliche Verhaltensrichtlinien (im Sinne eines Code of Conduct) eingeführt. Diese Richtlinien regeln Aspekte wie Verhalten, Korruptionsprävention, Umgang mit Interessenkonflikten, Schutz von Informationen und Daten, Diskriminierung, Umweltschutz und Schutz des Firmeneigentums.
Unser internes Compliance Management System dient der proaktiven Verhinderung bzw. Minimierung des Risikos von Verstößen gegen Gesetze oder interne Regeln und stellt sicher, dass alle Geschäfte und Prozesse in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Verordnungen, behördlichen Anordnungen, vertraglichen Verpflichtungen sowie unternehmensinternen Richtlinien und Anweisungen durchgeführt werden.
Hinweisgeber:innensystem
Die EU-Whistleblowing-Richtlinie zielt auf den Schutz von Personen ab, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Die nationale Umsetzung dieser Richtlinie erfolgte durch das Hinweisgeber:innenschutzgesetz, welches auch die Einrichtung einer vertraulichen Meldestelle für Rechtsverstöße iSd Hinweisgeber:innenschutzgesetzes vorsieht und gleichermaßen für Arbeitnehmer:innen, Lieferanten und sonstige Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Verbindung Kenntnis über Rechtsverletzungen haben, gilt.
Die Wien Holding GmbH und ihre Tochterunternehmen, darunter die ARWAG, haben ein Hinweisgeber:innensystem eingerichtet.
Diese Ombudsstelle können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
- per E-Mail an hinweis@whhinweis.at
Alle eingehenden Hinweise werden vertraulich behandelt und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geprüft und bearbeitet.